Konjunkturpaket

Der Koalitionsausschuss hat sich am 3. Juni auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro verständigt.

02.09.2020

Überbrückungshilfen des Bundes für KMU

Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.

Ab 08.07.2020 können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de für die Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab 10. Juli die Anträge für die Überbrückungshilfe stellen. Die Antragsfrist wurde bis 30. September verlängert.

 

05. Juni:

Unter dem Titel Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken sind unter anderem folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
  • Steuerlicher Verlustrücktrag: Unternehmen sollen die Verluste, die ihnen derzeit in der Krise entstehen, mit Gewinnen aus den vergangenen Jahren verrechnen können. Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage.
  • Programm für Überbrückungshilfen: Die Bundesregierung plant maximal 25 Milliarden Euro für Überbrückungshilfen ein, mit denen kleine und mittelgroße Unternehmen Umsatzausfälle ausgleichen und ihre Existenz sichern können.
  • Entlastung bei den Stromkosten: Die EEG-Umlage soll ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden.
  • Zukunftspaket: Rund 50 Milliarden Euro fließen in Zukunftsbereiche wie die Wasserstoffwirtschaft, Quantentechnologien und Künstliche Intelligenz.

Eine Übersicht zum Konjunkturpaket finden Sie hier.